PFLEGESACHVERSTÄNDIGER
STRANDBORG
Widerspruch


        Pflegegrad beantragen? So geht´s!  

Um einen Pflegegrad zu beantragen, wenden Sie sich formlos, also telefonisch, schriftlich oder online, an ihre zuständige Pflegekasse. Sie erhalten dann in der Regel einen Antrag und einen Selbstauskunftsbogen, die sie ausgefüllt an die Pflegekasse zurückschicken. Anschließend ermittelt der Medizinische Dienst bei gesetzlich Versicherten bzw. Medicproof bei privat Versicherten den individuellen Pflegebedarf durch ein Gutachten. Ihre Pflegekasse teilt Ihnen in einem Bescheid mit, ob und ggf. welcher Pflegegrad bei Ihnen vorliegt. Nach Eingang des Bescheides der Pflegekasse haben Sie eine Frist von einem Monat, um in Widerspruch zu gehen. Der Widerspruch muss schriftlich, fristgerecht  und begründet erfolgen. Die Pflegekasse veranlasst ggf. eine erneute Begutachtung. Bleiben Sie bei Ihrem Widerspruch prüft der sog. Widerspruchsausschuss der Pflegekasse den Bescheid erneut und Sie erhalten wiederum einen Widerspruchsbescheid. Ist das Ergebnis nicht in Ihrem Sinne, können Sie eine Klage beim Sozialgericht einlegen. Dieses Widerspruchsverfahren ist für Sie bis dahin kostenlos.

Ich biete Ihnen meine Unterstützung und Begleitung im Antrags- und Widerspruchsverfahren an. Dabei schätze ich Ihre Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und der Fähigkeiten, aber auch Ihre Ressourcen, beim Hausbesuch anhand der aktuellen Begutachtungsrichtlinie ein und begründe damit fachlich korrekt den Ihnen zustehenden Pflegegrad. Sollte sich der Widerspruch aus meiner pflegesachverständigen Sicht anbieten, verschriftliche ich den Widerspruch auf Wunsch für Sie.

Weitere Angebote für Privatpersonen:

  • Analyse der Pflegebedürftigkeit bei Erwachsenen
  • Vorbereitung und Begleitung bei der Begutachtung zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit
  • Privatgutachten anhand der aktuellen Begutachtungsrichtlinie
  • Ich führe keine Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI durch (verpflichtende Beratungsgespräche für Pflegegeldempfänger)


Vergütung:

Meine erste Einschätzung im Telefongespräch ist für Sie immer kostenlos. Für den Hausbesuch und das Verfassen von Schriftstücken berechne ich Ihnen einen Stundensatz von 60,- €. Der Stundensatz wird in 15 Minuten à 15,- € getaktet. Bei Anfahrten über 20 km berechne ich einen Kilometersatz von 0,35 € pro Kilometer.

In jedem Fall werde ich Ihnen im ersten Telefonat die ungefähre Höhe der anstehenden Vergütung mitteilen.


Einsatzgebiet:

Mittelhessen

 
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