PFLEGESACHVERSTÄNDIGER

STRANDBORG

Dienstleistungen für Institutionen

Pflegekassen:

  • Erstellung von unabhängigen Formulargutachten (BRi) für Pflegekassen und Sozialhilfeträger

Rechtsanwälte: 

  • Erstellung von unabhängigen pflegewissenschaftlichen Gutachten für Rechtsanwälte

Versicherungen:

  • Klärung pflegefachlicher Fragen


Für meine erbrachten Leistungen berechne ich i. d. R. einen Stundensatz nach § 9 Abs. 1 JVEG, Honorargruppen M1 – M3.


 
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