Pflegegutachten für Gerichte - bundesweit
Pflegewissenschaftliche Gutachten
Erstellung von unabhängigen pflegewissenschaftlichen Gutachten im Rahmen des SGB V, SGB XI und SGB XII
- neutral und wertfrei
- nach Prüfung meiner Sachkunde und etwaigen Interessenkonflikten
- fristgerecht
- nach Aktenlage oder durch persönliche Befunderhebung
Für meine erbrachten Leistungen berechne ich i. d. R. einen Stundensatz nach § 9 Abs. 1 JVEG, Honorargruppen M1 – M3.
